Monatliche Belastung
Annuität (Rate) bei 1% Tilgung

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie ersehen, in welcher Form sich die monatliche Belastung bei unterschiedlichen Zinssätzen verändert. Auf einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren können dadurch enorme Mehrleistungen entstehen.

  4.75% 5,00%
5,25%
5,50%
5,75%
100.000 €
471 €
491 €
511 €
531 €
550 €
150.000 €
706 €
736 €
766 €
796 €
825 €
200.000 €
942 €
982 €
1.022 €
1.062 €
1.100 €
           
   6,00%  6,25%  6,50%  6,75%  7,00%
 100.000 €  570 €
 590 €
 609 €
 629 €
 648 €
 150.000 €  855 €
 885 €
 914 €
 944 €
 973 €
 200.000 €  1.440€  1.180 €
 1.218 €
 1.258 €
 1.297 €

Das kostet Ihre Finanzierung 

Nachdem Sie sich mit Ihrer finanzierenden Bank einig geworden sind, schließen Sie einen Darlehensvertrag. Dieser Vertrag regelt unter anderem auch die Auszahlungsvoraussetzungen, das heißt, er nennt neben der Grundschuld insbesondere die anderen vereinbarten Sicherheiten, wie z.B. Versicherungsnachweise, Bürgschaften usw., die von Ihnen noch beizubringen sind.

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Bank das Darlehen nach Ihrer Anweisung aus. Gleichzeitig sind Sie aber auch zur Abnahme des Darlehens verpflichtet.

Das Darlehen wird üblicherweise bei bestehenden Immobilien in einer Summe, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten nach Vereinbarung ausgezahlt.

Wie können Sie erkennen, welche Kosten sich in Ihrer Finanzierung verbergen und mit welchen Belastungen Sie zu rechnen haben? Einen Hinweis darauf soll die Erläuterung einiger Fachbegriffe geben

Der Darlehensbetrag - auch Darlehensnennbetrag oder Nominalbetrag genannt - ist der Kapitalbetrag, der zu verzinsen und von Ihnen zurückzuzahlen ist.

Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten. Konkret ist dies der Darlehensbetrag abzüglich eines eventuellen Damnums (Disagio), Bearbeitungskosten, Bereitstellungszinsen, Schätzkosten usw.

Das Damnum (Disagio) stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung fällig und deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Das Darlehen wird also nicht in voller Höhe (zu 100 %) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei einem Damnum (Disagio) von 5 % nur 95 %. Diese Form der Zinsvorauszahlung wird bei privaten Darlehen nur selten angewandt.

Der Nominalzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Für die Dauer der Zinsfestschreibung können Sie zwischen verschiedenen Nominalzinssätzen und Auszahlungssätzen wählen.

Der Effektivzins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Zinsfestschreibungszeit vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung (PangV) und berücksichtigt insbesondere den Nominalzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit. Die mathematischen Grundsätze der PangV gelten für alle Kreditinstitute gleichermaßen. Werden die Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins". Bei den üblichen Darlehen mit einer Anpassung der Konditionen spricht man für die jeweilige Festschreibungszeit vom „anfänglichen effektiven Jahreszins".

Bereitstellungszinsen
werden ab einem vereinbarten Zeitpunkt für den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag bis zur Auszahlung berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass Ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitsteht, aber noch nicht ausgezahlt werden kann, weil noch nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.